erleichterte Einbürgerung
Sonntag, 29. August 2010Nach über neun Jahren Aufenthalt im Lande konnte sich Judith im Mai 2009 nach dreijähriger Ehe “erleichtert” einbürgern lassen. Ich als Schweizer habe mich fast ein bisschen geniert, wie temporeich dieses Prozedere ablief: Nach einigen Monaten hat das Bundesamt für Migration bemerkt, dass eines der eingereichten Dokumente in der Zwischenzeit zu alt ist. Wir haben umgehend ein neues besorgt und nachgereicht. Nach exakt 7 Monaten ist ein junger Kantonspolizist abends in voller Kampfmontur erschienen und hat mit der Einbürgerungswilligen einen Termin auf dem Posten abgemacht und nebenbei bestimmt überprüft, ob die Ausländerin wirklich mit dem angegebenen Schweizer in ehelicher Gemeinschaft lebt. Am 28. April 2010 kommt der eingeschriebene Brief mit Fr. 750.00 Nachnahmegebühr, in dem sich der positive Entscheid versteckt. Ich finde es absolut in Ordnung, dass die Hürden hoch gehalten werden und gewissenhaft überprüft wird, wem wir den roten Pass aushändigen. Aber muss das wirklich so lange dauern?
Nichts desto trotz, die frisch gebackene Schweizerin war jederzeit überzeugt von ihrer Tat und hat sich von der Bürokratie nicht beirren lassen. In ihrem Heimatland mahlen die Mühlen auch nicht schneller.














